Hinweise für Hinterbliebene nach einem Sterbefall
Wenn ein Elternteil, der Partner, Freund oder ein Familienmitglied stirbt, müssen wir uns mit den Fragen auseinandersetzen:
Wie gehe ich mit dem Tod um und was ist nun zu tun?
Häufig trifft uns der Tod eines Angehörigen unvorbereitet. Mit den nachfolgenden Hinweisen wollen wir Ihnen eine Orientierungshilfe geben, welche Schritte Sie bei einem Sterbefall einleiten sollten:
Totenschein
Ist der Tod zuhause eingetreten, verständigen Sie einen Arzt, damit dieser den Totenschein ausstellen kann. Der Totenschein ist notwendig für die Beurkundung des Sterbefalles beim Standesamt.
Ist der Angehörige im Krankenhaus oder Pflegeheim verstorben, stellt ein dort tätiger Arzt den Totenschein aus.
Angehörige informieren
Sind weitere Angehörige vorhanden, informieren Sie diese über den Tod des Verstorbenen.
Bestatter kontaktieren
Bei der Wahl des Bestatters haben Sie freie Wahl. Dieser übernimmt weitere Angelegenheiten wie z. B. die Beschaffung der Sterbeurkunde oder die Meldung des Todes bei der Rentenversicherung.
Wichtige Unterlagen bereitlegen
Zur Beurkundung des Sterbefalls beim Standesamt sind (je nach Familienstand des Verstorbenen) Dokumente (wie z. B. Personalausweis/Reisepass, Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Sterbeurkunde des Ehepartners oder Scheidungsurteil) notwendig.
ledig
Personalausweis oder Reisepass
Geburtsurkunde
verheiratet
Personalausweis oder Reisepass
Geburtsurkunde
Eheurkunde
verwitwet
Personalausweis oder Reisepass
Geburtsurkunde
Sterbeurkunde des Ehepartners
geschieden
Personalausweis oder Reisepass
Geburtsurkunde
Scheidungsurteil
Darüber hinaus sollten Sie die Krankenkassenkarte, die Rentenversicherungsnummer und Nachweis über Betriebsrenten bereitlegen.
Bestattung auf Friedhöfen der Gemeinde Waigolshausen
Soll die Bestattung auf einem der Friedhöfe der Gemeinde Waigolshausen erfolgen, ist sowohl beim Erwerb einer neuen Grabstätte als auch bei der Bestattung in eine vorhandene Grabstätte zwingend eine Absprache mit der Gemeindeverwaltung (Tel.: 09722 9111-0) erforderlich.
Bei einem Sterbefall am Wochenende oder an Feiertagen muss die Gemeindeverwaltung erst am nächsten Werktag informiert werden. Eine Kontaktaufnahme am Wochenende ist nicht erforderlich.
Nach der Beisetzung
Sind Witwen, Witwer oder Waisen vorhanden, sollten Sie sich mit der Gemeindeverwaltung oder der Deutschen Rentenversicherung in Verbindung setzen um dort einen Termin zur Antragstellung auf Hinterbliebenenrente vereinbaren. Welche Unterlagen hierfür benötigt werden, teilt die entsprechende Stelle mit.
Wollen Sie eine Traueranzeige im Nachrichtenblatt der Gemeinde Waigolshausen veröffentlichen setzen Sie sich bitte entweder mit der Verwaltung in Verbindung oder erstellen Sie diese direkt online unter (https://anzeigen.wittich.de/)
Sterbefälle und Beerdigungstermine werden (sofern eine Zustimmung der Hinterbliebenen erfolgt ist) auf der Homepage der Gemeinde Waigolshausen (www.waigolshausen.de) veröffentlicht.
Ihre Ansprechpartner:
In der Gemeindeverwaltung:
Kirchliche Einrichtungen:
Pfarreiengemeinschaft Luisenhöhe:
Verwaltungsbüro Werneck: 09722 8381
Waigolshausen: 09722 7414
Schwanfeld: 09384 231
Bei einem Sterbefall am Wochenende oder an Feiertagen muss die Gemeindeverwaltung erst am nächsten Werktag informiert werden. Eine Kontaktaufnahme am Wochenende ist nicht erforderlich.