Parkausweis für schwerbehinderte Menschen; Beantragung
Allgemeine Informationen
Besonders gekennzeichnete Parkplätze für Schwerbehinderte sind für andere Verkehrsteilnehmer tabu. Der erforderliche Parkausweis kann bei Vorliegen der medizinischen Voraussetzungen bei der Wohnortgemeinde beantragt werden.
Die Geltungsdauer der Behindertenparkausweise und der zugehörigen Ausnahmegenehmigung ist auf höchstens fünf Jahre befristet, auch wenn der Schwerbehindertenausweis selbst auf längere Dauer oder unbefristet ausgestellt ist.
Nachfolgend finden Sie weitere Informationen im BayernPortal:
Notwendige Unterlagen
- Schwerbehindertenausweis mit Eintrag der Merkzeichen „aG“ oder „Bl“
- Ersatzweise Einstufungsbescheid der Regionalstelle des Zentrums Bayern für Familie und Soziales
- Foto des Antragstellers
Ansprechpartner
Einwohnermelde- und PassamtKirchstr. 8
97534 Waigolshausen
Herr Thomas Drescher
Zimmer 1
09722 9111-15
09722 9111-20