Grabplatz; Beantragung eines Nutzungsrechts
Allgemeine Informationen
Bei der Vergabe einer Grabstelle auf einem gemeindlichen Friedhof räumt die Gemeinde dem Bürger ein befristetes, gebührenpflichtiges Nutzungsrecht ein.
Vor der Bestattung muss bei der Gemeinde ein Grabnutzungsrecht beantragt werden.
Ein Grabnutzungsrecht endet in der Regel mit dem Ablauf der Nutzungszeit und kann dann für jeweils 5, 10, 15 oder 20 Jahre verlängert werden.
Rechtsgrundlagen
Gebühren
Die Gebühren können Sie der Friedhofsgebührensatzung entnehmen.
Ansprechpartner
BürgerbüroKirchstr. 8
97534 Waigolshausen
Frau Carolin Gold
Zimmer 2
09722 9111-11
09722 9111-20