Gemeindlicher Friedhof; Beantragung der Zulassung für gewerbliche Tätigkeit
Allgemeine Informationen
Im Rahmen ihres Rechts auf kommunale Selbstverwaltung erhebt die Gemeinde Waigolshausen Gebühren für die Genehmigungen oder Anzeigen für gewerbliche Tätigkeiten auf dem Friedhof.
Nachfolgend finden Sie weitere Informationen im BayernPortal:
Rechtsgrundlagen
Ansprechpartner
BürgerbüroKirchstr. 8
97534 Waigolshausen
Frau Carolin Gold
Zimmer 2
09722 9111-11
09722 9111-20