Führungszeugnis
Allgemeine Informationen
Wenn Sie ein Führungszeugnis für behördliche oder private Zwecke benötigen, können Sie dieses bei der für Sie örtlich zuständigen Gemeinde oder elektronisch im Online-Portal des Bundesamts für Justiz beantragen.
Nachfolgend finden Sie weitere Informationen zu diesem Thema im BayernPortal:
Führungszeugnis; Beantragung eines einfachen Führungszeugnisses
Führungszeugnis; Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses
Führungszeugnis; Beantragung eines Europäischen Führungszeugnisses
Notwendige Unterlagen
bei persönlicher Antragstellung: Vorlage von Pass oder Personalausweis
Vollendung des 14. Lebensjahres
schriftliche Aufforderung zur Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses bzw. bei Selbständigen, die Bescheinigung der Antrag stellenden Person
Bearbeitungsdauer
ca. 2 bis 3 WochenGebühren
13,00 EUR
Gebührenbefreiung: Bei Mittellosigkeit (z. B. Beziehenden von Arbeitslosengeld II, Sozialhilfeempfängern, Beziehern des Kinderzuschlags nach § 6a Bundeskindergeldgesetz) oder wenn das Führungszeugnis für einen besonderen Verwendungszweck benötigt wird. Dies wird angenommen, wenn das Führungszeugnis für eine ehrenamtliche Tätigkeit in einer gemeinnützigen oder vergleichbaren Einrichtung benötigt wird (zur Gebührenbefreiung siehe auch unter "Weiterführende Links").
Bei einer elektronischen Antragstellung ist der Nachweis der Mittellosigkeit elektronisch zu erbringen.
Ansprechpartner
Einwohnermelde- und PassamtKirchstr. 8
97534 Waigolshausen
Herr Thomas Drescher
Zimmer 1
09722 9111-15
09722 9111-20
Frau Carolin Gold
Zimmer 2
09722 9111-11
09722 9111-20