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Geburt; Anzeige und Beurkundung


Allgemeine Informationen

Die Geburt eines Kindes ist beim Standesamt anzuzeigen, in dessen Zuständigkeitsbereich der Geburtsort liegt. Die Standesämter stellen Geburts-, Ehe-, Lebenspartnerschafts- und Sterbeurkunden sowie Abschriften aus den jeweiligen Registern aus. Die Geburt des Kindes muss vom Standesamt beurkundet werden, in dessen Zuständigkeitsbereich das Kind geboren ist.

 

In der Gemeinde Waigolshausen gibt es kein eigenes Standesamt mehr. Die Aufgaben des früheren Standesamtes Waigolshausen übernimmt seit dem 01.01.2013 das Standesamt des Marktes Werneck. Bei Fragen zu Geburts-, Ehe- oder Sterbeurkunden wenden Sie sich bitte an das Standesamt Werneck.

 

Nachfolgend finden Sie weitere Informationen zu diesem Thema im BayernPortal:


Ansprechpartner

Standesamt des Marktes Werneck
Balthasar-Neumann-Platz 8
97440 Werneck

Defibrillator

Defibrillator am Standort Feuerwehrhaus Waigolshausen 
 
Der Defibrillator ist selbsterklärend und kann zu jeder Tages- und Nachtzeit abgeholt werden, um Leben zu retten.
 
Sponsoren, die zur Beschaffung des Defibrillators beigetragen haben: Sponsorenliste
Defibrillator

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Gemeinde Waigolshausen

Kirchstraße 8

97534 Waigolshausen

 

Tel: 09722 9111-0

Fax: 09722 9111-20

E-Mail:

 

Öffnungszeiten

Montag:ganztags geschlossen
Dienstag:

07:30 - 12:00 Uhr

14:00 - 17:00 Uhr

Mittwoch:07:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag:

07:30 - 12:00 Uhr

14:00 - 18:00 Uhr

Freitag:07:30 - 12:00 Uhr
 

 

Für Dienstleistungen im Rathaus vereinbaren Sie bitte vorab einen Termin.

Für viele Dienstleistungen im Bürgerservice können Sie Termine online vereinbaren. In allen anderen Bereichen bitten wir Sie, sich telefonisch an den entsprechenden Ansprechpartner zu wenden.