Geburt; Anzeige und Beurkundung
Allgemeine Informationen
Die Geburt eines Kindes ist beim Standesamt anzuzeigen, in dessen Zuständigkeitsbereich der Geburtsort liegt. Die Standesämter stellen Geburts-, Ehe-, Lebenspartnerschafts- und Sterbeurkunden sowie Abschriften aus den jeweiligen Registern aus. Die Geburt des Kindes muss vom Standesamt beurkundet werden, in dessen Zuständigkeitsbereich das Kind geboren ist.
In der Gemeinde Waigolshausen gibt es kein eigenes Standesamt mehr. Die Aufgaben des früheren Standesamtes Waigolshausen übernimmt seit dem 01.01.2013 das Standesamt des Marktes Werneck. Bei Fragen zu Geburts-, Ehe- oder Sterbeurkunden wenden Sie sich bitte an das Standesamt Werneck.
Nachfolgend finden Sie weitere Informationen zu diesem Thema im BayernPortal:
- Geburt im Ausland; Beantragung der Nachbeurkundung im deutschen Geburtenregister
- Geburt; Anzeige
- Geburtsurkunde; Beantragung
Ansprechpartner
Standesamt des Marktes WerneckBalthasar-Neumann-Platz 8
97440 Werneck