Friedhofs- und Bestattungswesen
Allgemeine Informationen
Die Gemeinden erheben für die Benutzung ihrer Bestattungseinrichtungen Gebühren auf der Grundlage einer Friedhofsgebührensatzung. Die Gemeinden müssen überdies erforderliche Bestattungseinrichtungen, insbesondere Friedhöfe und Leichenräume vorhalten.
Nachfolgend finden Sie weitere Informationen zu diesem Thema im BayernPortal:
Rechtsgrundlagen
Ansprechpartner
BürgerbüroKirchstr. 8
97534 Waigolshausen
Frau Carolin Gold
Zimmer 2
09722 9111-11
09722 9111-20