Auskunftssperre, Übermittlungssperre; Beantragung der Eintragung
Allgemeine Informationen
Für eine Auskunftssperre müssen Sie triftige Gründe gegenüber der Meldebehörde glaubhaft machen. Dazu können Tatsachen dienen, die eine Gefährdung Ihrer oder anderer Personen glaubhaft machen. Die Sperre wird erst eingetragen, wenn die Überprüfung Ihrer Angaben durch die Gemeinde die von Ihnen angeführte Gefahr bestätigt hat. Wenn Sie mehrere Wohnungen haben, werden die zuständigen Meldebehörden über die Auskunftssperre informiert.
Für die Eintragung einer oder mehrerer Übermittlungssperren genügt ein einfacher Antrag, der nicht begründet werden muss.
Nachfolgend finden Sie weitere Informationen zu diesem Thema im BayernPortal:
Notwendige Unterlagen
- bei Auskunftssperre: ggf. Unterlagen, die die von Ihnen gemachten Angaben unterstützen können.
Ansprechpartner
Einwohnermelde- und PassamtKirchstr. 8
97534 Waigolshausen
Herr Thomas Drescher
Zimmer 1
09722 9111-15
09722 9111-20