Eheschließung
Allgemeine Informationen
Die Eheschließenden müssen die Eheschließung beim Standesamt anmelden, damit dieses überprüfen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Eheschließung vorliegen.
In der Gemeinde Waigolshausen gibt es kein eigenes Standesamt mehr. Die Aufgaben des früheren Standesamtes Waigolshausen übernimmt seit dem 01.01.2013 das Standesamt des Marktes Werneck. Bei Fragen zu Geburts-, Ehe- oder Sterbeurkunden wenden Sie sich bitte direkt an das Standesamt Werneck:
Hinweise zu Eheschließungen:
Brautpaare können auf Wunsch auch weiterhin in Waigolshausen getraut werden. Hierzu muss eine Terminabsprache mit 1. Bürgermeister vorgenommen werden (Tel. 09722 9111-13). Zugleich muss dem Standesamt Werneck der Termin gemeldet werden, damit dieses die Ehevoraussetzungen zu prüfen kann. Die Terminzusage des Bürgermeisters wird erst nach erfolgter Anmeldung und Prüfung der Ehevoraussetzungen am Standesamt Werneck verbindlich.
Nachfolgend finden Sie weitere Informationen zu diesem Thema im BayernPortal:
- Eheschließung im Ausland; Beantragung der Nachbeurkundung im deutschen Eheregister
- Eheschließung im Ausland; Beantragung eines Ehefähigkeitszeugnisses
- Eheschließung im In- und Ausland; Vollzug
- Eheschließung; Anmeldung
- Eheurkunde; Beantragung
Ansprechpartner
Standesamt des Marktes WerneckBalthasar-Neumann-Platz 8
97440 Werneck