Hinweise für Hinterbliebene nach einem Sterbefall

Hinweise

Wenn ein Elternteil, der Partner, Freund oder ein Familienmitglied stirbt, müssen wir uns mit den Fragen auseinandersetzen:

 

Wie gehe ich mit dem Tod um und was ist nun zu tun?

 

Häufig trifft uns der Tod eines Angehörigen unvorbereitet. Mit den nachfolgenden Hinweisen wollen wir Ihnen eine Orientierungshilfe geben, welche Schritte Sie bei einem Sterbefall einleiten sollten:

  1. Totenschein

    • Ist der Tod zuhause eingetreten, verständigen Sie einen Arzt, damit dieser den Totenschein ausstellen kann. Der Totenschein ist notwendig für die Beurkundung des Sterbefalles beim Standesamt.

    • Ist der Angehörige im Krankenhaus oder Pflegeheim verstorben, stellt ein dort tätiger Arzt den Totenschein aus.
       

  2. Angehörige informieren

    • Sind weitere Angehörige vorhanden, informieren Sie diese über den Tod des Verstorbenen.
       

  3. Bestatter kontaktieren

    • Bei der Wahl des Bestatters haben Sie freie Wahl. Dieser übernimmt weitere Angelegenheiten wie z. B. die Beschaffung der Sterbeurkunde oder die Meldung des Todes bei der Rentenversicherung.
       

  4. Wichtige Unterlagen bereitlegen

    • Zur Beurkundung des Sterbefalls beim Standesamt sind (je nach Familienstand des Verstorbenen) Dokumente (wie z. B. Personalausweis/Reisepass, Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Sterbeurkunde des Ehepartners oder Scheidungsurteil) notwendig.
       

      ledig

      • Personalausweis oder Reisepass

      • Geburtsurkunde

      verheiratet

      • Personalausweis oder Reisepass

      • Geburtsurkunde

      • Eheurkunde

      verwitwet

      • Personalausweis oder Reisepass

      • Geburtsurkunde

      • Sterbeurkunde des Ehepartners

      geschieden

      • Personalausweis oder Reisepass

      • Geburtsurkunde

      • Scheidungsurteil

       

    • Darüber hinaus sollten Sie die Krankenkassenkarte, die Rentenversicherungsnummer und Nachweis über Betriebsrenten bereitlegen.
       

  5. Bestattung auf Friedhöfen der Gemeinde Waigolshausen

    • Soll die Bestattung auf einem der Friedhöfe der Gemeinde Waigolshausen erfolgen, ist sowohl beim Erwerb einer neuen Grabstätte als auch bei der Bestattung in eine vorhandene Grabstätte zwingend eine Absprache mit der Gemeindeverwaltung (Tel.: 09722 9111-0) erforderlich.

    • Bei einem Sterbefall am Wochenende oder an Feiertagen muss die Gemeindeverwaltung erst am nächsten Werktag informiert werden. Eine Kontaktaufnahme am Wochenende ist nicht erforderlich.
       

  6. Nach der Beisetzung

    • Sind Witwen, Witwer oder Waisen vorhanden, sollten Sie sich mit der Gemeindeverwaltung oder der Deutschen Rentenversicherung in Verbindung setzen um dort einen Termin zur Antragstellung auf Hinterbliebenenrente vereinbaren. Welche Unterlagen hierfür benötigt werden, teilt die entsprechende Stelle mit.

    • Wollen Sie eine Traueranzeige im Nachrichtenblatt der Gemeinde Waigolshausen veröffentlichen setzen Sie sich bitte entweder mit der Verwaltung in Verbindung oder erstellen Sie diese direkt online unter (https://anzeigen.wittich.de/)

 

Sterbefälle und Beerdigungstermine werden (sofern eine Zustimmung der Hinterbliebenen erfolgt ist) auf der Homepage der Gemeinde Waigolshausen (www.waigolshausen.de) veröffentlicht.

 

 

Ihre Ansprechpartner:

 

In der Gemeindeverwaltung:

Christian Zeißner
Erster Bürgermeister

Tel.: 09722 9111-13

Fax: 09722 9111-20

Carolin Gold
Friedhofsverwaltung

Tel.: 09722 9111-11

Fax: 09722 9111-20

 

Kirchliche Einrichtungen:

Pfarreiengemeinschaft Luisenhöhe: 
 

Verwaltungsbüro Werneck: 09722 8381

Waigolshausen: 09722 7414
Schwanfeld: 09384 231

Evang.-Luth. Kirchengemeinde 
 

Werneck: 09722 7440

 

 

Bei einem Sterbefall am Wochenende oder an Feiertagen muss die Gemeindeverwaltung erst am nächsten Werktag informiert werden. Eine Kontaktaufnahme am Wochenende ist nicht erforderlich.