Sterbeurkunde
Allgemeine Informationen
Der Tod eines Menschen muss dem Standesamt angezeigt werden, in dessen Zuständigkeitsbereich er gestorben ist. Anzeigepflichtig sind Bestattungsunternehmen, Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime sowie sonstige Einrichtungen. Im Todesfall können Angehörige einer verstorbenen Person eine Sterbeurkunde beantragen.
In der Gemeinde Waigolshausen gibt es kein eigenes Standesamt mehr. Die Aufgaben des früheren Standesamtes Waigolshausen übernimmt seit dem 01.01.2013 das Standesamt des Marktes Werneck. Bei Fragen zu Geburts-, Ehe- oder Sterbeurkunden wenden Sie sich bitte an das Standesamt Werneck.
Nachfolgend finden Sie weitere Informationen zu diesem Thema im BayernPortal:
Ansprechpartner
Standesamt des Marktes WerneckBalthasar-Neumann-Platz 8
97440 Werneck