Bestattungseinrichtungen und -recht
Allgemeine Informationen
Die Gemeinden sind verpflichtet, die erforderlichen Bestattungseinrichtungen, insbesondere Friedhöfe und Leichenräume, herzustellen und zu unterhalten.
Nachfolgend finden Sie weitere Informationen zu diesem Thema im BayernPortal:
Rechtsgrundlagen
Ansprechpartner
BürgerbüroKirchstr. 8
97534 Waigolshausen
Frau Carolin Gold
Zimmer 2
09722 9111-11
09722 9111-20
Herr Thomas Drescher
Zimmer 1
09722 9111-15
09722 9111-20