Baurecht
Allgemeine Informationen
Mittels örtlicher Bauvorschriften kann die Gemeinde bzw. Stadt insbesondere die Gestaltung von Gebäuden (z. B. Dachform, Materialien usw.), Werbeanlagen und Grundstücken (z. B. Einfriedungen, Begrünung usw.) regeln.
Nachfolgend finden Sie weitere Informationen zu diesem Thema im BayernPortal:
Bauvorhaben; Beantragung einer isolierten Abweichung von örtlichen Bauvorschriften
Bauvorhaben; Beantragung einer isolierten Ausnahme vom Bebauungsplan
Bauvorhaben; Beantragung einer isolierten Befreiung vom Bebauungsplan
Bauvorhaben; Vorlage von Unterlagen zur Genehmigungsfreistellung
Ansprechpartner
HauptamtKirchstr. 8
97534 Waigolshausen